Innerhalb dieser Rahmenbedingungen bewegen Sie sich bei Entscheidungen zu Ihrem Nichtwohngebäude

 
Bereich geltend Einführung wahrscheinlich
Übergreifend: Heizung und Wärmedämmung
  • Förderprogramme auf kommunaler und Landesebene
  • Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises bei Neuvermietung oder Verkauf des Gebäudes – als Mieter Anspruch aus Auskunft.
 
Neue Heizung im Bestand
  • Verbot Einbau Ölheizung ab 2026, allerdings mit einigen Ausnahmen (Gebäudeenergiegesetz)
  • Eine neue Heizung muss voraussichtlich ab 2024 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet ein Verbot von reinen Erdgaskesseln (BMWK 2022).
Aktuelle, alte Heizung im Bestand
  • Nachrüstpflichten: Mindeststandard für den Wärmeschutz der obersten Geschossdecke, Dämmung von Heizungsrohren (GEG) mit einigen Ausnahmen
  • Pflichten zur Heizungsoptimierung. Außerdem Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche und einer Gaszentralheizung bis September 2023 (EnSimiMaV)
  • Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, wenn es keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind (GEG).
  • CO2-Bepreisung (Brennstoffemissionshandelsgesetz)
  • Auf EU-Ebene wurde die Einführung eines zusätzlichen Emissionshandels beschlossen, in denen die Emissionen von Gebäuden fallen sollen. Start ist 2027. Durch eine starke Verknappung der Zertifikate ist damit zu rechnen, dass der CO2-Preis langfristig stark ansteigt.
Wärmedämmung im Bestand
  • Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Bauteilen, die erneuert werden (GEG)
  • KfW-Kredite mit niedrigem Zinssatz und Tilgungszuschuss bis zu 25 % für Vollsanierungen, die zur Erreichung eines Effizienzhaus-Standards führen.
  • Erhöhte Mindestanforderungen bei der Erneuerung der Gebäudehülle (Koalitionsvertrag 2021)
  • Verpflichtende Mindesteffizienzstandards: Zu festen Zeitpunkten müssen Gebäude einem definierten Effizienzstandard entsprechen. Dieses Instrument wird wahrscheinlich in die Novelle der europäischen Gebäuderichtlinie einfließen.

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