Maßnahmen zur Reduktion des Gefahrenpotenzials sind neben der Vermeidung die Sammlung von gefährlichen Abfällen in geeigneten Behältern, Lagerung in geeigneten Räumen sowie der sichere innerbetriebliche Transport zur Übergabestelle an den Verwerter oder Entsorger. Und gefährliche Abfälle dürfen grundsätzlich weder mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen noch mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien vermischt bzw. verdünnt werden (Vermischungsverbot, §§ 9 Abs. 2 und 9a KrWG).

 
Achtung

Verantwortung endet nicht am Werkszaun

Der Abfallerzeuger ist über den Werkszaun hinaus verantwortlich für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle.

5.1 Technische Maßnahmen

Wegen des Gefährdungspotenzials der verwendeten Stoffe und Verfahren müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Technische Maßnahmen können u. a. sein:

  • geeignete Gefäße für Lagerung und Transport,
  • geeignete Räume zur Lagerung,
  • ausreichende Belüftung oder Absaugeinrichtungen,
  • geeignete Umfülleinrichtungen, z. B. Umfüllstation,
  • Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen.

5.2 Organisatorische Maßnahmen

Beschäftigte müssen Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen kennen. Durch ihre Mitwirkung können Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen vermieden werden. Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben trägt der Arbeitgeber. Der Abfallbeauftragte berät und unterstützt. Organisatorische Maßnahmen sind z. B.:

  • Bestellung eines oder mehrerer Abfallbeauftragten/r,
  • Unterweisung der Beschäftigten zum Umgang mit gefährlichen Abfällen,
  • Kennzeichnung der Sammelgefäße und Lagerräume,
  • Behördliche Genehmigung zum Transport über elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV).

In Anlagen zur Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle sind Hygienemaßnahmen besonders wichtig. Hier sind z. B. Waschräume sowie getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung erforderlich.

5.3 Persönliche Schutzmaßnahmen

Beschäftigten muss geeignete PSA zur Verfügung gestellt werden. Regelmäßige Unterweisungen gewährleisten deren richtige Benutzung. Je nach Art und Beschaffenheit der gefährlichen Abfälle bieten folgende PSA den nötigen Schutz für Sicherheit und Gesundheit:

Entscheidend ist dabei, dass die PSA für das angewendete Verfahren geeignet ist.

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