Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, dass eine Person räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Gefährdung bezeichnet also eine praktische Schadensmöglichkeit, die erst dadurch entsteht, dass ein Beschäftigter einer Gefahr ausgesetzt ist (z. B. Einatmen von Benzol, Laufen über unebenen Boden). Gem. Definition im ISO/IEC Guide 51 ist Gefährdung eine potenzielle Schadensquelle, d. h., Gefährdung bezeichnet jede Quelle eines arbeitsbedingten Unfalls oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung. Gemeint sind dabei die Einwirkungen von schädlichen Stoffen, Energien und die Belastungen, die aus der Arbeitsumwelt nachteilig auf den Arbeitenden wirken. Eine der Grundpflichten des Arbeitgebers ist, Maßnahmen festzulegen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Gefährdungsbeurteilung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Gefahren müssen an ihrer Quelle bekämpft werden (§ 4 ArbSchG).
  • Der Arbeitgeber ist gem. § 5 ArbSchG verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Welche Gefährdungen an einem konkreten Arbeitsplatz vorliegen, wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und dokumentiert.

Weítere wichtige Vorschriften sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

1 Mögliche Gefährdungen

Gefährdungen werden durch verschiedene Ursachen bedingt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nennt als mögliche Ursachen Mängel der Gestaltung des Arbeitsplatzes (vgl. auch § 5 Abs. 3 ArbSchG) bezüglich:

Daraus ergeben sich mögliche Gefährdungs- und Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz (vgl. dazu auch www.baua.de):

  • mechanische Gefährdungen: Quetsch- und Scherstellen, Fangstellen und offen bewegte Maschinenteile, ungesicherte Ladung, Sturz und Stolpern, Absturz;
  • elektrische Gefährdungen: gefährliche Körperströme, Lichtbögen;
  • Gefahrstoffe (s. auch H- und P-Sätze, vgl. § 3 GefStoffV): giftige und krebserregende chemische Stoffe, gesundheitsschädliche chemische Stoffe (Anmerkung: R- und S-Sätze werden Gem. CLP-Verordnung durch H- und P-Sätze ersetzt);
  • biologische Gefährdungen: Mikroorganismen und Viren, Bakterien und Pilze;
  • Brand- und Explosionsgefährdungen;
  • thermische Gefährdungen: heiße Medien, kalte Medien;
  • physikalische Belastungen (außer mechanischen, elektrischen, thermischen): Lärm, Ganzkörper- und Hand-Arm-Schwingungen, UV-Strahlung, Radioaktivität und ionisierende Strahlung, elektromagnetische Felder, Arbeiten in Über- oder Unterdruck;
  • physische Belastungen: schweres Heben und Tragen;
  • Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen: Klima, Beleuchtung, Raumbedarf und Verkehrswege;
  • Belastung aus Wahrnehmung und Handhabbarkeit: verminderte Wahrnehmung, mangelnde Ergonomie;
  • sonstige Gefährdungen und Belastungen: Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Hautbelastung;
  • psychomentale Belastungen: Arbeitstätigkeit, Arbeitsorganisation, soziale Bedingungen;
  • organisatorische Mängel wie Arbeitsablauf, Arbeitszeit, Qualifikation, Unterweisung;
  • Verantwortung, geringe Zahl an Ersthelfern, geringe Zahl an Sicherheitsbeauftragten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit, Defizite im Hinblick auf Jugendliche, werdende oder stillende Mütter, Behinderte, Leistungsgewandelte und ältere Arbeitnehmer, fehlende Betriebsanweisung(en).

2 Informationsquellen

Übersicht der Handlungshilfen für die Beurteilung von Gefährdungen: www.dguv.de

Übersicht über Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, s. Sonderschrift S 42 der Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin "Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb": www.baua.de.

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