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Gefahrenhinweise

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Mit der Einführung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) müssen gefährliche Stoffe und Gemische u. a. mit sog. Gefahrenhinweisen (Hazard Statements) gekennzeichnet werden. Gefahrenhinweise beschreiben Art und Schweregrad der Gefahr und setzen sich zusammen aus dem Kürzel H (Hazard Statements) und einer dreistelligen Zahl. Die erste Ziffer gibt Auskunft darüber, um welche der drei Gefahrenarten (H2** – physikalische Gefahren, H3** – Gesundheitsgefahren, H4** – Umweltgefahren) es sich handelt. Ergänzende Gefahrenmerkmale der EU werden mit EUH und dreistelliger Zahl gekennzeichnet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Verwendung von Gefahrenhinweisen ist in Art. 21 1272/2008/EG "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen" geregelt.

1 Gefahrenhinweise

1.1 Physikalische Gefahren

 
H200 Instabil, explosiv.
H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.
H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.
H206 Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
H207 Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
H208 Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird.
H220 Extrem entzündbares Gas.
H221 Entzündbares Gas.
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H223 Entzündbares Aerosol.
H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H228 Entzündbarer Feststoff.
H229 Behälter steht u...

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