Zusammenfassung

 
Begriff

Unter Vibrationen werden alle mechanischen Schwingungen verstanden, die durch Gegenstände auf den menschlichen Körper übertragen werden und zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen können. Vibrationen treten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln auf. Es werden 2 Arten von Vibrationen unterschieden:

  • Hand-Arm-Vibrationen (HAV) sind definiert als mechanische Schwingungen im Frequenzbereich zwischen 8 und 1.000 Hz, die bei Übertragung auf das Hand-Arm-System des Menschen Gefährdungen verursachen können.
  • Ganzkörper-Vibrationen (GV) sind mechanische Schwingungen im Frequenzbereich zwischen 0,1 und 80 Hz, die bei Übertragung auf den gesamten Körper Gefährdungen verursachen können.

Aufgabe des Arbeitsschutzes ist es, derartige physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zu verringern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten:

1 Gesundheitsgefahren durch Vibrationen

Vibrationen können die Gesundheit der Beschäftigten akut oder chronisch gefährden. Leistungsminderung bis hin zu Gesundheitsschäden sind mögliche Folgen.

Hand-Arm-Vibrationen können Schmerzen, feinmotorische Leistungsbeeinträchtigung, degenerative Erkrankungen der Knochen und Gelenke des Hand-Arm-Systems, Verdickungen der Sehnenscheiden im Karpaltunnel (Karpaltunnelsyndrom, BK 2113), Störungen des peripheren Blutkreislaufs sowie eine Beeinträchtigung peripherer Nervenfunktionen zur Folge haben.

"Längere Einwirkungen im Frequenzbereich unterhalb von 30 ... 50 Hz können krankhafte Veränderungen an den Gelenken und Knochen sowie den Sehnenscheiden des Hand-Arm-Schulter-Systems verursachen. Bei höherfrequenten Vibrationsbelastungen treten verstärkt Durchblutungsstörungen der Finger sowie neurologische und motorische Erkrankungen auf" (Kap. 4.9.2 Allgemeines TRLV Vibrationen).

Ganzkörper-Vibrationen können die Bandscheiben und damit die Wirbelsäule schädigen und Rückenschmerzen verursachen. Auch "schmerzhafte Muskelverspannungen, Verdauungsstörungen, Störungen der peripheren Durchblutung oder Funktionsstörungen der weiblichen Fortpflanzungsorgane" sind möglich. Pulsfrequenz, Blutdruck oder die Ausschüttung von Hormonen können beeinflusst, die Funktion des Gleichgewichtsorgans gestört werden. Dies kann zu Unbehagen oder Schmerzen führen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. Durch langjährige Einwirkung von GV sind neurologische Ausfälle in den unteren Gliedmaßen (Kauda-Syndrom) ebenso möglich wie chronische Störungen der Durchblutung der Füße (Kap. 4.9.1 Allgemeines TRLV Vibrationen).

 
Wichtig

Unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit

Neben den zuvor beschriebenen unmittelbaren sind auch die mittelbaren (indirekten) Auswirkungen von Vibrationen zu berücksichtigen, z. B. "wenn durch Vibrationen die Erfassung von Warnsignalen (z. B. von Anzeigeinstrumenten) gestört wird, mobile Maschinen nicht sicher bedient werden können oder wenn Vibrationen die Stabilität der Strukturen oder die Festigkeit von Verbindungen (z. B. von Gebäuden, Maschinen oder Anlagen) beeinträchtigen" (Kap. 4.7 Allgemeines TRLV Vibrationen). Wechsel- und Kombinationswirkungen können die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit verstärken: Kälte kann Durchblutungsstörungen verstärken, eine verdrehte Haltung kann Wirbelsäulenschäden begünstigen.

In Europa sind "etwa 1–2 Mio. Beschäftigte Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch Hand-Arm-Vibrationen und etwa 600.000 Beschäftigte durch Ganzkörper-Vibrationen ausgesetzt" (www.osha.europa.eu). Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems gehören zu den häufigsten Leiden in Deutschland: Ca. 25 % aller betrieblichen Fehlzeiten sind auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen und sie verursachen insgesamt die meisten Arbeitsunfähigkeitstage. Die Kosten für Unternehmen und Allgemeinheit sind enorm.

Das Berufskrankheitenrecht in Deutschland nennt 3 Berufskrankheiten, die durch mechanische Einwirkungen durch Vibrationen ausgelöst werden:

  1. BK 2103 "Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen";
  2. BK 2104 "Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen …";
  3. BK 2110 "Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen …".

Prävention ist deshalb sehr wichtig und in der LärmVibrationsArbSchV entsprechend festgelegt. Ab dem Überschreiten der Auslösewerte müssen betroffene Beschäftigte eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung erhalten; diese kann im Rahmen der Unterweisung erfolgen (§ 11 Abs. 3 LärmVibrationsArbSchV). Arbeitsmedizinische Vorsorge ist vom Arbeitgeber regelmäßig zu veranlassen: Pflich...

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