Zusammenfassung

 
Begriff

Ersthelfer sind Personen, die die Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen. Sie führen bei Unfällen, Vergiftungen und Erkrankungen im Betrieb entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe durch, bis der Betroffene einer weiteren rettungsdienstlichen oder ärztlichen Versorgung zugeführt werden kann. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, werden Ersthelfer speziell ausgebildet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Regelungen zur Thematik "betrieblicher Ersthelfer" sind enthalten in § 10 Arbeitsschutzgesetz, § 26 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" sowie § 23 Abs. 1 SGB VII.

1 Anzahl der Ersthelfer

Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach Art und Größe des jeweiligen Betriebs. Die Unfallversicherungsträger machen folgende Vorgaben zur Anzahl der Ersthelfer:

  • bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern muss mind. ein Ersthelfer zur Verfügung stehen;
  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten muss die Zahl der Ersthelfer in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Mitarbeiter entsprechen.

Die Anzahl der Ersthelfer geht von anwesenden Mitarbeitern aus, damit auch bei Schichtbetrieb, Urlaubszeiten, Dienstreisen, zu erwartendem Krankenstand oder unterschiedlichen Verteilungen auf Filialen genügend Ersthelfer anwesend sind. Deshalb muss die Zahl der Ersthelfer größer sein, als sich allein durch die rechnerische Ermittlung aus der Gesamtbelegung ergibt.

2 Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer

2.1 Ausbildung

 
Achtung

Nur ausgebildete Ersthelfer einsetzen

Als Ersthelfer dürfen nur Personen eingesetzt werden, die an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilgenommen haben, der bei einem durch die Berufsgenossenschaft anerkannten Bildungsträger durchgeführt wird.

Die Grundausbildung in Erster Hilfe umfasst 9 Unterrichtseinheiten und dauert in der Regel 1 Tag, wobei diese Ausbildung primär in der Arbeitszeit erfolgen soll. Dafür ist eine Abstimmung zwischen Betrieb und ausbildender Stelle erforderlich.

Innerhalb dieser Grundausbildung sollen die angehenden Ersthelfer umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten über die verschiedensten Verletzungen und Erkrankungen erhalten. Dabei sollen jedoch die praktische Anwendung und die praktische Umsetzung des Erlernten im Mittelpunkt stehen.

Wird in einem Betrieb mit gefährlichen Stoffen umgegangen und ist damit zu rechnen, dass bei Arbeitsunfällen besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe erforderlich werden, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ausbildung sind, so ist für eine Zusatzausbildung zu sorgen. Diese Zusatzausbildung kann Aufgabe des Betriebsarztes sein.

2.2 Fortbildung

Um eine effektive Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen zu können, müssen die betrieblichen Ersthelfer entsprechend ihrer Tätigkeit regelmäßig fortgebildet werden.

Dazu wird von den Bildungseinrichtungen ein spezielles Erste-Hilfe-Training angeboten, in dem die wichtigsten Maßnahmen (z. B. die Wiederbelebung in der Einhelfer- und der Zweihelfermethode) nochmals wiederholt und praktisch geübt werden.

Dieses Erste-Hilfe-Training umfasst 9 Unterrichtseinheiten und dauert i. d. R. einen Tag.

Werden in einem Betrieb mehrere Ersthelfer fortgebildet, besteht auch die Möglichkeit, diese als eine Gruppe fortzubilden. Entsprechend können hier die Fortbildungsinhalte besser den betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Fortbildung soll alle 2 Jahre durchgeführt werden.

Zum 1.4.2015 wurde eine spezielle Erste-Hilfe-Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder – ebenfalls im Umfang von 9 UE – eingeführt. Haben sich die Fortbildungen durch entsprechende Vorgaben der Unfallversicherungsträger in der Vergangenheit inhaltlich vor allem auf die Versorgung von erwachsenen Notfallbetroffenen konzentriert, werden in dieser neuen zielgruppenspezifischen Fortbildung besonders die Interessen von Erziehern, Betreuern, Tageseltern und Lehrern berücksichtigt, da diese berufsbedingt vor allem mit (Klein-)Kindern zu tun haben. Erstmals können dann u. a. auch folgende Themen behandelt werden:

  • Maßnahmen zur psychischen Betreuung für Kinder
  • Allgemeinzustand erkrankter Kinder erkennen und beurteilen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Säuglingen und Kindern
  • Erkennen und Einleiten von Maßnahmen bei häufigen Kinderkrankheiten
  • Erkennen und Versorgen von Sportverletzungen

Die Erste-Hilfe-Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder fokussiert sich dabei auf die Sicherung der in der Grundausbildung (Erste Hilfe bei Erwachsenen) erworbenen Kompetenzen. Darauf aufbauend werden spezifische Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder vermittelt und die Bewältigung von Notfallsituationen trainiert. Die Auswahl der hierfür zusätzlich optional zur Verfügung stehenden Themen erfolgt anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer bzw. des Unternehmens. Eine spezielle Erste-Hilfe-Grundausbildung für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder wird es hingegen (weiterhin) nicht geben.

2.3 Kosten der Aus- und Fortbildung

Die Kosten der Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer werden von der für den Betrieb zuständigen Bezirksverwaltung der Berufsgenossenschaft getragen. Die Lehrgangsg...

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