Ersthelfer und Betriebssanitäter: Was sind die Unterschiede?

Der Einsatz von Ersthelfern bei Unfällen und in anderen Notsituationen in den Betrieben ist sehr wichtig. Noch bedeutsamer für die Rettung von Verunfallten sind aber die Betriebssanitäter, die zumindest in Unternehmen mit mehr als 1.500 Beschäftigten bestellt werden müssen. Was sind die Unterschiede zwischen beiden Funktionen? Welche Aufgaben haben sie im Betrieb und wie werden sie ausgebildet? Wie unterscheiden sich Betriebssanitäter von Rettungssanitätern?

Ersthelfer im Unternehmen sind in der Regel Beschäftigte des jeweiligen Betriebes (aber nicht immer!) und medizinische Laien. Ihre Qualifizierung erhalten Ersthelfer im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses. Bei einem Arbeitsunfall oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung im Unternehmen setzen sie den Notruf ab und leisten grundlegende Erste Hilfe-Maßnahmen. Sie betreuen schwer Verunfallte so lange bis das Fachpersonal, d.h. Ärzte oder Sanitäter bzw. Betriebssanitäter, am Unfallsort eintreffen. Sie werden aber nicht nur bei schweren Unfällen aktiv, sondern führen auch Erste Hilfe aus, wenn es sich lediglich um kleinere Verletzungen handelt. In Betrieben ohne Betriebsarzt und Betriebssanitäter bringen sie die verletzten Menschen nach der ersten Versorgung zum Arzt oder in ein Krankenhaus.

Anzahl an Ersthelfern im Betrieb

Ein Unternehmen muss dabei betriebliche Ersthelfer in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dies bedeutet:

  • In Betrieben mit zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer Pflicht.
  • In Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Beschäftigten müssen je nach Branche mindestens fünf bis zehn Prozent der anwesenden Beschäftigten zum Ersthelfer ausgebildet sein.
  • Allerdings sind nur in Verwaltungs- und Handelsbetrieben lediglich fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten ausreichend, in allen anderen Branchen müssen es mindestens zehn Prozent sein.

Ersthelfer müssen keine Unternehmensbeschäftigte sein

Ersthelfer sind zwar zumeist Beschäftigte des jeweiligen Unternehmens, müssen es aber nicht unbedingt sein. Die Aufgabe der Ersthilfe können nämlich auch Ersthelfer anderer Unternehmen durchführen, die sich vor Ort befinden. Ein klassisches Beispiel ist hierfür der Bau, wo mehrere Gewerke und Betrieben auf einer Baustelle zusammenarbeiten. Bei einem Unfall können somit Ersthelfer eines anderen Unternehmens einspringen, wenn vom eigenen Unternehmen aktuell kein Ersthelfer anwesend ist. Allerdings muss die Anwesenheit der gesetzlich vorgegebenen Anzahl von Ersthelfern auf der Baustelle zu jeder Zeit garantiert sein, daher ist das bei der Bauplanung unbedingt zwischen den Betrieben im Vorfeld zu berücksichtigen.

Aus- und Fortbildung von Ersthelfern

Die Erst- oder Grundausbildung umfasst zumeist 9 Unterrichtseinheiten, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten dauert. Die Lehrgänge finden in der Regel bei einer ausbildenden Stelle (qualifizierte Anbieter sind hier gelistet) statt. Größere Unternehmen lassen ihre Ersthelfer oft auch in den eigenen Betrieben ausbilden. Die Ersthelfer sind in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren fortzubilden. Sowohl die Grundausbildung als auch die Fortbildungen umfassen 9 Unterrichtseinheiten und bestehen aus theoretischen und praktischen Teilen. Zum praktischen Teil gehören unter anderem die Einübung der stabilen Seitenlage oder Wiederbelebungsmaßnahmen.

Aufgaben von Betriebssanitäter

Die Aufgaben des Betriebssanitäters sind wesentlich vielfältiger als beim Ersthelfer, sie müssen daher zumindest in den Grundlagen der Notfallrettung ausgebildet sein. Die Ausbildung zum Betriebssanitäter umfasst einen 63-stündigen Grundlehrgang mit anschließendem 32-stündigen Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst. Alle drei Jahre ist eine Fortbildung (Aufbaulehrgang) von 16 Stunden erforderlich. Zugangsvoraussetzungen für die Funktion des Betriebssanitäters sind mindestens ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine Erste Hilfe-Ausbildung, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Über die Maßnahmen der Ersten Hilfe hinaus, müssen Betriebssanitäter auch über eine Reihe weiterer Kompetenzen verfügen. Hierzu zählen unter anderem der Umgang mit Beatmungsbeuteln, Sekretabsaugpumpen sowie Sauerstoffbehandlungsgeräten. Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben mit:

  • mehr als 1500 anwesenden Beschäftigten,
  • mehr als 250 anwesenden Beschäftigten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
  • mehr als 100 anwesenden Beschäftigten auf Baustellen.

Unterschiede zu Notfallsanitätern

Trotzdem ist das Qualifikationsprofil von Betriebssanitätern längst nicht so umfangreich wie das von Rettungssanitätern oder gar von Notfallsanitätern der außerbetrieblichen Notfallrettung. Auch in der Einsatzorganisation ergeben sich wichtige Unterschiede. So kommen im außerbetrieblichen Rettungsdienst immer 2 Personen zum Einsatz, die im Team zusammenarbeiten und dementsprechend eingespielt sind. Im Unterschied dazu übernimmt ein Betriebssanitäter zumindest in der Anfangsphase meist ganz allein die Verantwortung und wird lediglich durch einen oder mehrere Ersthelfer unterstützt. Dieser Sachverhalt spiegelt sich auch in den Schwerpunkten der Aus- und Fortbildungen beider Funktionen wider.