Zusammenfassung

 
Begriff

Das Gehen ist unbewusst und läuft automatisch ab. Daher sind während des Gehens andere Aktivitäten möglich, die die Aufmerksamkeit für Bodenunebenheiten, Hindernisse oder Stufen einschränken, z. B. wenn man gleichzeitig ein Gespräch führt oder mit dem Handy telefoniert. Stolpern kann die Folge sein. Bei der Benutzung von Treppen (v. a. beim Abwärtsgehen) oder Arbeiten auf Podesten, Leitern oder anderen hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie Laderampen oder Ladeflächen besteht die Gefahr, zu stürzen. Sturzunfälle ereignen sich auch als Folge von Ausrutschen, Stolpern oder Fehltreten. Stolpern und Stürzen gehören – zusammen mit Rutschen – zu den häufigsten Unfallarten mit oft schweren Verletzungen, wie Gehirnerschütterungen oder Knochenbrüchen. Stürze aus großer Höhe oder gefährliche Verletzungen enden oft tödlich. Täglich ereignen sich am Arbeitsplatz mehr als 1.000 Unfälle durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Konkrete Vorgaben und Handlungsanweisungen für stolper- und sturzsicheres Arbeiten enthalten v. a. Anhang 1.5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die ASR A1.5 "Fußböden". Im berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk sind bedeutsam: DGUV-I 208-005 "Merkblatt für Treppen" und DGUV-I 208-007 "Roste – Auswahl und Betrieb".

1 Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) muss der Arbeitgeber ermitteln, ob z. B.

Der Arbeitgeber kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (s. § 7 ArbSchG). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann bei Neu- und Umbauten auch den ausführenden Architekten bzw. Bauunternehmer beraten.

Der Arbeitgeber ist auf die Mitarbeit seiner Beschäftigten angewiesen. Ihre Aufgabe ist es, erkannte Mängel entweder selbst zu beheben oder falls dies nicht möglich ist, ihrem Vorgesetzten zu melden (§ 16 ArbSchG). Ziel ist immer, Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen (§ 4 ArbSchG). Die nachfolgend aufgeführten Ursachen und Maßnahmen zu Stolpern und Stürzen gelten auch für Rutschunfälle, da Stolpern, Rutschen und Stürzen (SRS) im Bereich der Arbeitssicherheit gemeinsam betrachtet wird.

2 Ursachen für Stolpern und Stürzen

2.1 Persönliches Verhalten

Das eigene Verhalten gilt als Hauptursache für Stolpern und Stürzen:

  • Oft wird ein Risiko falsch eingeschätzt. So erwartet man in einem sonst aufgeräumten Raum keine herumliegenden Gegenstände auf dem Boden.
  • Bequemlichkeit verleitet dazu, einen großen Aktenstapel zu tragen, der die Sicht einschränkt. Besser wäre in diesem Fall, zweimal mit halber Last und freier Sicht zu gehen.
  • Gewohnheiten führen zu nachlassender Achtsamkeit: "Hier steht nie etwas".
  • Ablenkung, z. B. durch ein Gespräch, bindet die Aufmerksamkeit, die Umgebung wird dann kaum wahrgenommen.
  • Unaufmerksamkeit bedeutet Gefahr.
  • Verantwortungslosigkeit gefährdet auch die anderen: Das Hindernis, das erkannt aber nicht beseitigt wird, bringt möglicherweise den Kollegen zu Fall.

2.2 Technische Faktoren

Gefährdungen können entstehen durch:

  • ungeeignete oder beschädigte Oberflächen,
  • unzureichende Beleuchtung,
  • schlechtes oder ungeeignetes Schuhwerk,
  • Störungen an Maschinen und Anlagen,
  • schlechter Zustand der Verkehrswege.

 
Praxis-Beispiel

Stolperstellen

Unter ebenen Bedingungen in Räumen gelten bereits Höhenunterschiede von mehr als 4 mm, Spaltenbreiten von mehr als 20 mm sowie eine Maschenteilung von Rosten von mehr als 35 x 51 mm als Stolperstelle.

Technisch und baulich nicht vermeidbare Stolperstellen müssen gekennzeichnet und ggf. durch weitere Schutzmaßnahmen, z. B. durch Absperrungen oder Handläufe, gesichert werden (ASR A1.5).

2.3 Organisatorische Ursachen

Finden Planung und Kommunikation nicht ausreichend statt, so können folgende organisatorische Ursachen für Stolpern und Stürzen identifiziert werden:

  • Planungsfehler,
  • mangelnde Absprachen,
  • blockierte Verkehrswege,
  • schlecht gekennzeichnete Verkehrswege,
  • keine getrennten Wege für Fußgänger und Fahrzeuge,
  • fehlende Ordnung und Sauberkeit,
  • nicht beseitigte Gefahrenquellen,
  • fehlende Hinweise auf Gefahren,
  • mangelhafte Unterweisung.

2.4 Umwelteinflüsse

Auch Witterungseinflüsse müssen berücksichtigt werden:

  • Regen,
  • Schnee,
  • Glatteis.

Bei ungünstiger Witterung müssen deshalb Wege und Zufahrten geräumt bzw. sicher gemacht werden. Auch im Eingangsbereich sollten unter derartigen Witterungsbedingungen Maßnahmen ergriffen werden, um Nässe und Schmutz nicht ins Gebäude einzutragen.

3 Maßnahmen

3.1 Verhalten

Eine wirkungsvolle Prävention besteht darin, über mögliche Gefahren und geeignete Maßnahmen zu informieren und für stolper- und sturzfreies Arbeiten zu sensibilisieren. Die Berufsgenossenschaften haben hier ein großes Potenzial zur Prävention erkannt und führen laufend Aktionen durch. Verhaltensänderungen werden u. a. erreicht durch:

  • Kampagnen,
  • Informationsmaterial, z. B. Plakate und Quiz,
  • Schulung und Unterweisung,
  • Parcours mit eingebauten Stürz- und Stolperstellen.

3.2 Technik

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