Das Einbringen in den Boden – unabhängig davon, ob diese Einbringung auf der Produktionsstätte eines Unternehmens oder außerhalb oder durch die Verwendung der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens erfolgt – als Folge von menschlichem Handeln, von Stoffen, Erschütterungen, Hitze oder Lärm, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sein können und eine Schädigung von Sachwerten oder eine Beeinträchtigung von Annehmlichkeiten und sonstigen legitimen Nutzungen der Umwelt zur Folge haben können.[1] Zu den Bodenschadstoffen gehören anorganische Schadstoffe, persistente organische Schadstoffe (POP), Pestizide, Stickstoff- und Phosphorverbindungen usw.

[1] Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).

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