Direktantrag

Die Förderanträge sind direkt bei der KfW-Bank zu stellen. Die notwendigen Antragsformulare und Hinweise findet man auf der Webseite der KfW: www.kfw.de/264.

Kein Vorhabenbeginn

Vor Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn bzw. nicht Vorhabenbeginn werden folgende Punkte angesehen:

 
Objekt schädlicher Vorhabenbeginn kein Vorhabenbeginn
Neubau
  • Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags
  • beim förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes der Abschluss des Kaufvertrags
  • Abriss bestehender Gebäude bzw. Flächenbereinigungen, Einebnung, Planierung, Felsabbau, Sprengungen u. a.
  • Bodenuntersuchungen, Altlastenbereinigung und Austausch kontaminierter Böden
  • baustellenvorbereitende Maßnahmen wie Sicherung des Grundstücks, Zufahrtswege und Untergründe für Maschinen oder Fahrzeuge anlegen, Entwässerung
  • verkehrsmäßige Erschließung wie Anlage von Straßen und Fußwege, Beleuchtung, Kanalisation, öffentliche Plätze, Grünflächen und Lärmschutz
  • Planungs- und Beratungsleistungen
Sanierung
  • Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags
  • Herrichtung des Gebäudes, wie die Erkundungen vorhandener Bausubstanz und Statik oder die Schadstoffsanierung
  • Beginn mit der Umsetzung nichtförderfähiger Maßnahmen wie Fahrstuhlanbau oder barrierefreier Umbau
  • Beginn mit der Umsetzung förderfähiger, aber nicht geförderter Maßnahmen
  • Planungs- und Beratungsleistungen

Wurde bereits mit den Arbeiten begonnen, ist dies nur dann unschädlich, wenn der Beginn mit der KfW in einem dokumentierten Beratungsgespräch (Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs") ausdrücklich erlaubt wurde.

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