Betroffene

Antragsteller sind Betroffene des Hochwassers 2021 in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen. Die betroffenen Gebäude müssen in einem betroffenen Hochwassergebiet stehen und als direkte Folge der Naturkatastrophe Schaden genommen haben und von den zuständigen Landesbehörden als solche anerkannt worden sein.

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