Der Nachhaltigkeitsaspekt wird durch die Novellierung der EU-Baunormen gewürdigt, etwa durch DIN EN 15643 "Nachhaltigkeit von Bauwerken – Allgemeine Rahmenbedingungen zur Bewertung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken". Insbesondere mit der Novellierung der Norm DIN EN 15804 "Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte" können Planer, Bauherren und Baufirmen mittlerweile eine Auswahl der nachhaltigsten Materialien vornehmen. Denn die Norm enthält Nachhaltigkeitsbewertungen für jedes Bauprodukt und jede Bauleistung und beschreibt, in welchen Phasen des Produktlebenszyklus welche Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden müssen. Laut dieser Norm sind die 3 oben aufgeführten Dimensionen der Nachhaltigkeit gleichberechtigt zu berücksichtigen.

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