Rz. 76

Neben den Kontextinformationen sind weiterführende Erklärungen zu den Messmethoden und zur Messhierarchie anzugeben. Wird zur Quantifizierung der Emissionen eine im Vergleich zur direkten Messung der Emissionen schlechtere Methode gewählt, so sind die Gründe für die Wahl dieser schlechteren Methode darzulegen. Verwendet das Unternehmen Schätzungen, so legt es den Standard, die sektorale Studie oder die Quellen offen, die seinen Schätzungen zugrunde liegen, sowie den möglichen Grad der Unsicherheit und den Bereich der Schätzungen, der die Messunsicherheit widerspiegelt (ESRS E2.31).

Die Methodenhierarchie ergibt sich aus der Genauigkeit der resultierenden Ergebnisse; die Methoden sollten in folgender Reihenfolge priorisiert und entsprechend angewendet werden:

  • direkte Messung von Emissionen, Abwasser und anderer Verschmutzungen durch die Anwendung von kontinuierlichen Überwachungssystemen,
  • periodische Messung,
  • Berechnung auf Basis standortspezifischer Daten,
  • Berechnung auf Basis von veröffentlichten Verschmutzungsfaktoren,
  • Schätzung (ESRS E2.AR26).
 

Rz. 77

Kontinuierliche Messung wird definiert als "Messung mit einem ‚automatischen Messsystem’, das am jeweiligen Standort fest installiert ist", während eine periodische Messung "in bestimmten Zeitabständen mittels manueller oder automatischer Verfahren"[1] durchgeführt wird. Die direkte und kontinuierliche Messung von Emissionen steht an oberster Stelle der Messhierarchie, da durch dieses Verfahren die größtmögliche Menge an Daten erzeugt wird, die eine hohe Genauigkeit aufweisen und entsprechend für analytische Zwecke genutzt werden können. Diese Methode hat aber auch den Nachteil, dass eine regelmäßige Kalibrierung notwendig ist.[2]

Verschmutzungsfaktoren basieren auf der Annahme, dass industrielle Einheiten der gleichen Produktart ähnliche Emissionsmuster aufweisen. Um die Emissionen auf Basis von Verschmutzungsfaktoren zu berechnen, wird außerdem die Aktivitätsrate benötigt und die folgende Formel verwendet:

 
Emissionsrate = Verschmutzungsfaktor x Aktivitätsrate

Die Emissionsrate wird in Masse pro Zeiteinheit ausgedrückt, der Verschmutzungsfaktor als Masse pro Durchsatzmenge und die Aktivitätsrate als Durchsatzmenge pro Zeiteinheit.[3]

Verschmutzungsfaktoren können u. a. in der Datenbank der EU Umweltagentur[4] gefunden werden und im "EMEP/EEA air pollutant emission inventory guidebook 2019"[5], auf dem die Datenbank aufbaut.

 

Rz. 78

Hinsichtlich der geforderten Offenlegung der Methoden muss das Unternehmen berücksichtigen, ob die Überwachung gem. den BVT-Merkblättern oder einer anderen relevanten Referenzbenchmark durchgeführt wird sowie ob und wie die Kalibrierungstests des AMS (Automated Measuring Systems, automatische Messeinrichtung) durchgeführt und die Überprüfung der regelmäßigen Messungen durch unabhängige Labors sichergestellt wurden (ESRS E2.AR27).

Für Anlagen, die eine Genehmigung nach der Industrieemissionsrichtlinie bzw. dem BImSchG benötigen, gibt es ab einer bestimmten Größe konkrete Vorgaben für eine kontinuierliche Messung und entsprechend anzuwendender Kalibrierungsmethoden. Eine Kalibrierung und Funktionsprüfung sind zu Beginn, bei wesentlichen Änderungen der Anlage und jährlich (Funktionsprüfung) bzw. alle drei Jahre (Kalibrierung) durchzuführen. Zu beachten ist, dass eine Kalibrierung erst nach drei bis sechs Monaten, wenn ein regulärer und stabiler Betrieb eingetreten ist, sinnvoll ist. Verschiedene DIN-Normen können für den Kalibrierungsprozess und eine Zertifizierung der AMS herangezogen werden. V. a. sind die DIN EN 14 181 (2015) "Emissionen aus stationären Quellen – Qualitätssicherung für automatische Messeinrichtungen" und die DIN EN 15 267 "Luftbeschaffenheit – Zertifizierung von automatischen Messeinrichtungen" ausschlaggebend. Für bestimmte Stoffe gibt es darüber hinaus einzelne Normen, wie die DIN EN 14 884 (2006) bzgl. Quecksilber.[6]

[1] Beschluss (EU) 2017/2117, ABl. EU v. 7.12.2017, L 323/6 f.
[2] Vgl. Brinkmann et al., JRC Reference Report on Monitoring of Emissions to Air and Water from IED Installations, S. 12, https://eippcb.jrc.ec.europa.eu/sites/default/files/2019-12/ROM_2018_08_20.pdf, Abruf 31.8.2023.
[3] Vgl. Brinkmann et al., JRC Reference Report on Monitoring of Emissions to Air and Water from IED Installations, S. 15.
[4] Siehe http://efdb.apps.eea.europa.eu/, Abruf 31.8.2023.
[6] Vgl. Ohms, in Landmann/Rohmer, UmweltR, Stand: 1.1.2023, 13. BImSchV § 19 Rn. 8, 10, 12, 14.

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