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Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bis zur Einführung von einheitlichen Standards für die Prüfung künftiger Nachhaltigkeitserklärungen innerhalb des (Konzern-)Lageberichts seitens der EU-Kommission noch teils für die Prüfpraxis relevante Fragestellungen zu klären sein werden. Vor dem Hintergrund des Mitgliedstaatenwahlrechts zur Zulassung von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen erscheint insbes. der derzeitige Mangel an für Nicht-Wirtschaftsprüfer anwendbaren Prüfstandards bedeutend. Ferner vermögen künftig – teils auf ISAE 3000 (Revised) basierende – nationale (Entwurfs-)Prüfstandards für Wirtschaftsprüfer gesamtheitlich wie IDW EPS 990 (11.2022) und IDW EPS 991 (11.2022) an Relevanz verlieren oder aufgrund der durch IDW EPS 352 (08.2022) geforderten Zusicherung mit hinreichender Sicherheit zumindest in den ersten Jahren der Berichterstattung potenziell geringe Anwendung finden. Die Arbeiten des IAASB zum Universalprüfstandard ISSA 5000 sowie die hierzu geplanten Erweiterungen zu spezifischen Teilaspekten der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformation stellen eine für die Prüfpraxis vielversprechende Entwicklungsperspektive dar. Letztlich ist zu erwarten, dass ISSA 5000 für sowohl Wirtschaftsprüfer als auch unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen für den Übergangszeitraum bis zur Verabschiedung der vereinheitlichten Prüfstandards seitens der EU-Kommission von maßgeblicher Bedeutung sein wird.

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