Rz. 36

Bereits im Jahr 2022 kam es zu einem intensiven Austausch des IAASB mit diversen europäischen und internationalen Interessengruppen, darunter bspw. die EU-Kommission, die US Securities and Exchange Commission (SEC), das International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI), betreffend den Themenschwerpunkt der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformation.[1] Im Zuge dieses Austausches wurde u. a. der Bedarf eines auf Nachhaltigkeitsberichterstattung anwendbaren und international konsistenten Prüfstandards geäußert, welcher wiederum zur Reduktion der zunehmenden Fragmentierung von angewandten Prüfstandards beitragen soll.[2] Nach mehrmonatigen Standarderarbeitungs- und Diskussionsprozessen wurde diesem Bedarf mittels der Veröffentlichung des Entwurfs des International Standard on Sustainability Assurance (kurz: ED-5000) am 2.8.2023 in einem ersten Schritt seitens des IAASB Rechnung getragen. Der Prüfstandardentwurf ED-5000 kann innerhalb eines Zeitraums von 120 Tagen, demnach bis zum 1.12.2023, kommentiert werden.[3] Folgend dem Zeitplan des IAASB ist die finale Annahme des Prüfstandards ISSA 5000 mit Ende des Jahrs 2024 geplant.[4]

 

Rz. 37

Der Prüfstandardentwurf ED-5000 ist durch das Ziel, mit dem finalen ISSA 5000 einen Universalstandard für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformation im Zuge von Attestierungsaufträgen (Rz 23) zu schaffen, geprägt. Neben der prinzipienbasierten[5] Grundlage zeigt sich dieses Vorhaben des IAASB insbes. durch einen geplanten agnostischen Ansatz in puncto der durch den Prüfstandard abdeckbaren Zusicherungsniveaus (Rz 38), Berichtsrahmenwerke (Rz 39), Berichtsformate (Rz 40) und jenes Kreises von Prüfern (Rz 41), welche den Prüfstandard künftig anwenden können.[6]

 

Rz. 38

Gem. ED-5000 soll der Prüfstandard für Prüfungen zur Erlangung von sowohl begrenzter als auch hinreichender Sicherheit herangezogen werden können. Dieser Entscheidung liegt u. a. die Erwartungshaltung eines durch etwaige Jurisdiktionen initiierten Wandels von der Verpflichtung zur externen materiellen Prüfung mit begrenzter Sicherheit in Richtung einer geforderten Erlangung von hinreichender Sicherheit bei der externen materiellen Prüfung von Nachhaltigkeitsinformation zugrunde.[7]

 

Rz. 39

Das IAASB beschreibt ED-5000 als "framework-neutral" und hebt neben der Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU – demnach der Anforderungen der CSRD bzw. ESRS – insbes. auch die Rücksichtnahme auf das Standardrahmenwerk des ISSB als auch der GRI hervor.[8]

 

Rz. 40

Der Ort des Ausweises von Nachhaltigkeitsinformation ist in der Berichtspraxis durch eine erhöhte Heterogenität geprägt. Aufgrund dessen wurde ED-5000 auf der Prämisse konzipiert, unabhängig hiervon Anwendung zu finden.[9] Eine Ausnahme stellen jedoch jene Nachhaltigkeitsinformationen dar, welche innerhalb des finanziellen Jahresabschlusses ausgewiesen werden und in diesem Zusammenhang auch einer entsprechenden Prüfung unterliegen. In diesem Fall ist auf die hierfür einschlägigen ISAs zurückzugreifen.[10]

 

Rz. 41

Künftig sollen gem. ED-5000 sowohl Wirtschaftsprüfer als auch Anbieter von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, welche keine Wirtschaftsprüfer sind, den Prüfstandard anwenden können. Für Letztere herausfordernd erscheinen jedoch insbes. die für die Anwendbarkeit des künftigen ISSA 5000 maßgeblichen Voraussetzungen betreffend Qualitätsmanagement und die entsprechenden ethischen Anforderungen, welche bereits jetzt für u. a. die Anwendung des Prüfstandards ISAE 3000 (Revised) (Rz 24) maßgeblich sind.[11] Zum einen fällt hierunter die Anforderung, dass der "engagement leader"[12] Mitglied eines Unternehmens ist, welches die ISQMs anwendet oder etwaigen anderen nach berufsstandspezifischen, gesetzlichen oder regulatorischen – den ISQMs in ihren Anforderungen an das Qualitätsmanagement vergleichbaren – Anforderungen[13] unterliegt.[14] Zum anderen müssen die Mitglieder des "engagement team"[15] bzw., sofern anwendbar, der "engagement quality reviewer"[16], dem IESBA Ethik-Kodex oder berufsstandspezifischen, gesetzlichen oder regulatorischen dem IESBA Ethik-Kodex vergleichbaren ethischen Anforderungen unterliegen.[17]

 

Rz. 42

Ferner baut ED-5000 auf bereits bestehenden Prüfstandards und Leitlinien des IAASB auf. Hierunter fallen u. a.:[18]

  • ISAE 3000 (Revised) Assurance Engagements other than Audit or Reviews of Historical Financial Information (Rz 22 ff.),
  • ISAE 3410 Assurance Engagements on Greenhouse Gas Statements,
  • Non-Authoritative Guidance on Applying ISAE 3000 (Revised) to Sustainability and Other Extended External Reporting (EER) Assurance Engagements (Rz 26).

Zusätzlich hervorzuheben ist, dass durch die Annahme und künftige Anwendung des ISSA 5000 die Anwendbarkeit der Prüfstandards ISAE 3000 (Revised) als auch ISAE 3410 nicht eingeschränkt wird. Insbes. wird seitens des IAASB erläutert, dass betriebswirtschaftliche Prüfungen von Treibhausgasemissionsberichten auch künftig in den Anwendungsbereich des ISAE 3410 fallen werde...

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