Kabinett beschließt EEG-Novelle 2027

Solar-Förderung: 3 Jahre Vergütung statt 20 Jahre Sicherheit

Das Kabinett hat eine EEG-Reform beschlossen: Kleine Solaranlagen bekommen ab 2027 nur noch drei Jahre Vergütung. Ministerin Reiche nennt es Paradigmenwechsel – Kritiker warnen vor einem Investitionsdämpfer. Was das für Hauseigentümer bedeutet.

2 Arbeiter bringen ein Photovoltaik-Modul auf dem Dach an

Das Kabinett hat am 29.7.2026 den Entwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen.

Für neue Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung soll es ab 2027 keine dauerhafte Förderung mehr geben. Übergangsweise ist eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate vorgesehen, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen. An den Plänen gibt es scharfe Kritik.

EEG-Reform 2027: Was sich für Solarbesitzer ändert

Mit der EEG-Novelle 2027 will die Bundesregierung die Energiekosten dauerhaft senken. Reiche sprach von einem wichtigen Meilenstein und einem Paradigmenwechsel: "Wir beenden das EEG als Rundum-sorglos-Paket." Überförderung werde abgeschafft.

Die Zeit der festen Einspeisevergütung auf Kosten des Steuerzahlers laufe aus, so die Ministerin. Kleine Anlagen kombiniert mit einer Batterie und in den allermeisten Fällen auch noch mit einem Anschluss für ein Elektroauto seien eine Investition, die sich nach wenigen Jahren lohne. Dies sollte nicht auf Dauer von der Allgemeinheit bezahlt werden.

Nach einer befristeten Übergangszahlung könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden. Direktvermarktung heißt: Der Strom wird über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft. Ist der Preis hoch, können theoretisch auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist jedoch schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.

EEG-Reform: Was sonst geplant ist – Reiches Ziele

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.

Das Wirtschaftsministerium hatte im Januar 2026 einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.

Reiches erklärtes Ziel ist es, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure "Abregelungen" sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen (Fachbegriff: Redispatch). "Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert", hieß es.

Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (Regierungsentwurf)

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EEG 2023: Was bis 2027 bei der Förderung gilt

Das geltende EEG ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Der Ausbau von Solarenergie sollte damit deutlich beschleunigt werden. Das Ziel: 80 Prozent grüner Strom bis 2030.

Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. 

In Teilen galt das EEG ab dem 29.7.2022. Die EEG-Umlage für Stromkunden etwa wurde für den Zeitraum vom 1.7.2022 bis 31.12.2022 vorläufig auf null reduziert – und im Januar 2023 vollständig abgeschafft. Ein Überblick zu den Schritten:

  • Höhere Einspeisetarife für neue PV-Anlagen galten schon im zweiten Halbjahr 2022. Andere Regelungen, wie die Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt, wirken erst seit dem 1.1.2023.
  • Solaranlagen, die neben der Einspeisung ins Stromnetz teilweise für den Eigenverbrauch genutzt werden, erhalten wegen der wirtschaftlichen Vorteile eine geringere Förderung. Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung können kombiniert werden, indem die Stromerzeugung über verschiedene Zähler erfasst wird und eine Mitteilung an den zuständigen Netzbetreiber erfolgt.
  • Die Degression wurde bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.
  • Bei kleinen Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung muss der Netzbetreiber beim Anschluss nur noch in Ausnahmen anwesend sein. So sollen Anlagen schneller in Betrieb genommen werden können.
  • Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften müssen seit 2023 nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, um eine Vergütung zu erhalten. Vorgaben der EU begrenzen die Größe der Projekte allerdings für Wind auf bis zu 18 Megawatt und für Solar auf bis zu sechs Megawatt.

Bundesrat ließ am EEG 2023 noch nachbessern

Der Regierungsentwurf zum EEG 2023 war Teil des sogenannten Osterpakets, einer großen energiepolitischen Gesetzesnovelle, die das Ampel-Kabinett am 6.4.2022 beschlossen hatte. Es handelte sich um eine umfassende Überarbeitung verschiedener Energiegesetze.

Im Plenum am 20.5.2022 forderten die Länder noch Nachbesserungen am EEG-Entwurf. Der Bundesrat billigte am 8.7.2022 das vom Bundestag am 7.7.2022 in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor . Das wurde am 28.7.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mieterstrom im EEG 2023: Energiewende in Wohnquartieren

Die Stromkapazitäten allein aus Photovoltaikanlagen sollen sich mit dem EEG 2023 bis 2030 nahezu verdoppeln.

Betreiber von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern werden stärker gefördert – auch wenn der erzeugte Strom im Wohnviertel verbraucht wird und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Wohngebäude (sogenannter Quartiersansatz).

Solaranlagen, die nicht am selben Anschlusspunkt betrieben werden, werden als Mieterstromanlagen nicht mehr vergütungsmäßig zusammengefasst.

Kritik an Reiche-Plänen zur EEG-Novelle 2027

An den neuen Plänen gibt es scharfe Kritik. So werfen etwa Umweltverbände Reiche vor, die Energiewende auszubremsen. Es drohten neue Hürden für den Ausbau der erneuerbaren Energien, teilte die Deutsche Umwelthilfe mit.

Laut dem DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) enthält die Einigung auf die EEG-Novelle Fortschritte. Positiv sehen die Ökonomen etwa die Übergangsregelungen für kleine Photovoltaikanlagen, um den Ausbau der Erneuerbaren ab 2027 rechtssicher fortzuführen. Allerdings stimme bei der EEG-Novelle die Reihenfolge noch nicht.

Für mehr Marktintegration müssten Smart Meter, digitale Infrastruktur, Speicher und bezahlbare Direktvermarktungsangebote vorhanden sein. Würden Einspeisevergütungen zurückgefahren, bevor die Voraussetzungen flächendeckend geschaffen sind, drohe bei kleiner Dachphotovoltaik und Bürgerenergie ein Investitionsdämpfer.

Entscheidend ist dem DIW zufolge jetzt, Planungssicherheit über 2026 hinaus zu schaffen. "Systemintegration ja, Investitionsbremse nein", schreibt Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im DIW Berlin. Wer Investitionen in Wind- und Solarenergie durch neue Unsicherheiten erschwere, gefährde den Ausbau der Technologien, die für ein klimaneutrales, bezahlbares und sicheres Energiesystem gebraucht werden.

 

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