Rz. 148n
Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019
Es zeigt sich wieder einmal, welche Risiken die Umsatzsteuer für den leistenden Unternehmer bei Anwendung der Steuerbefreiungen mit sich bringt. Der Steuerberater sollte den Mandanten daher unbedingt zur Sorgfalt und zur Verwendung der vorgeschlagenen Musterklauseln anhalten.
Bei abschließender Bearbeitung im Februar 2016 war das Urteil im BStBl II noch nicht veröffentlicht. Die Finanzverwaltung hat sich also dazu noch keine Meinung gebildet und vertritt zunächst weiter die bisherige Rechtsauffassung.
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