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Nach Art. 74 Erlass 633/1972 gilt eine besondere Regelung für den Verkauf von Tageszeitungen, Magazinen, Büchern und ähnlichen Gütern. Die Sonderregelung gestattet es, die Umsatzsteuer nach einem geschätzten Betrag zu erheben. Dieser wird ausgehend vom Endverkaufspreis und der Anzahl der ausgelieferten Exemplare ermittelt, unter Anwendung eines Abschlags von 70 % für Bücher und 80 % für Tageszeitungen und Magazine. Die Regelung gilt nicht für pornographische Materialien und gilt nicht, wenn die Druckerzeugnisse in Verbindung mit anderen Gegenständen geliefert werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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