Rz. 38

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Unter Ausschluss des Vorsteuerabzugs sind Lieferungen und sonstige Leistungen bezüglich folgender Bereiche im Vereinigten Königreich steuerbefreit:

 

Rz. 39

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Land, Versicherungen, Zustellungsservice der britischen Post, Wetten, Spiele und Lotterien, Finanzbereich (z. B. Kreditgewährung, Bankgebühren), Berufs-, Aus- und Weiterbildung durch bestimmte Institutionen, Gesundheit und Fürsorge, Beerdigung und Kremation, Lieferungen und Leistungen der Gewerkschaften und Berufsvereinigungen an ihre Mitglieder (soweit dies durch ihren Mitgliedsbeitrag gedeckt ist), Teilnahmegelder zu bestimmten Sportwettkämpfen, Lieferung von bestimmten Gegenständen von nationalem, wissenschaftlichem, historischem oder sonstigem künstlerischen Wert, Spendenaktionen von Wohltätigkeitsverbänden, Eintrittsgelder zu kulturellen und ähnlichen Veranstaltungen der öffentlichen Hand und von gemeinnützigen Organisationen, Lieferungen von Gegenständen, deren Vorsteuer beim Erwerb nicht abzugsfähig war, sowie Anlagegold.

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