Rz. 51

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Für inländische Unternehmer mit Umsätzen von nicht mehr als 300.000 HRK (rund 40.000 EUR) im Veranlagungszeitraum (sog. Kleinunternehmer) gilt eine unechte Steuerbefreiung, wodurch die eigenen Umsätze steuerfrei sind, ein Vorsteuerabzug aber nicht zusteht. Die genannte Umsatzschwelle ist seit Januar 2018 anwendbar. Auf die Anwendung der Steuerbefreiung kann bis zur Rechtskraft des USt-Bescheides mit einer Bindungswirkung von drei Jahren verzichtet werden.

 

Rz. 52

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Kleinunternehmerregelung gilt nicht für ausländische Unternehmer.

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