Rz. 54

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Echt steuerbefreit, d. h. mit Anrecht auf Vorsteuerabzug, sind Ausfuhrumsätze, i. g. Warenlieferungen sowie unter anderem Beförderungs- und sonstige Dienstleistungen, die mit der Warenein- und -ausfuhr direkt verbunden sind, i. g. Personenbeförderung und Personenbeförderung zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern, , Lieferung von Treibstoffen und Lebensmitteln an Hochsee-, Rettungs- und Kriegsschiffe sowie an Flugzeuge im internationalen Beförderungsverkehr, Lieferung, Reparatur, Instandhaltung oder Vermietung von Flugzeugen im internationalen Beförderungsverkehr. Befreit sind auch die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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