Rz. 50

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die USt ist gemessen am Steueraufkommen neben der Einkommensteuer (in all ihren Erhebungsformen) die bedeutendste Steuerart (vgl. Steuerspirale 2012, NWB 2013, 2450).

Zugleich erweist sie sich als besonders kostengünstige Form der Steuererhebung (vgl. Hacke, VDI-Nachrichten Nr. 34 vom 22.08.2003, 12). Ca. 15 Mrd. EUR p. a. kostet derzeit die deutsche Steuererhebung. Zu diesem Ergebnis kommt das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), das im Auftrag des BMF die Erhebungskosten ermittelt und analysiert hat. Jeder "Steuer-Euro" verursacht danach durchschnittlich 5 Cent Verwaltungs-, Beratungs- und Gerichtskosten. Dabei erweist sich das Selbstveranlagungssystem der Umsatzsteuer als das kosten­günstigste. Die Studie weist zutreffend darauf hin, dass die Steuererhebungskosten über die Steuerzahllast hinaus gesamtwirtschaftliche Ressourcen beansprucht, die für andere öffentliche wie für private Investitionen verloren gehen.

 

Rz. 51

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Verwaltungs- und Gerichtskosten auf der einen, Steuerberatungskosten und Zeitaufwand auf der anderen Seite: die Vollzugskosten für die Steuererhebung werden größtenteils vom Steuerzahler direkt getragen und belaufen sich im Durchschnitt auf 4,7 % der Steuereinnahmen oder mit anderen Worten auf etwa 5 Cent pro Steuer-Euro. So summieren sich etwa die Ausgaben bei der Einkommensteuer auf Seiten der Steuerzahler auf 3,4 % und auf Seiten der Finanzverwaltung 2,2 %. Als wesentlich kostengünstiger erweist sich die Umsatzsteuer. Die Steuerzahler wenden hier 2,6 % des Steueraufkommens für Steuererklärung und -beratung auf; die Verwaltungskosten betragen lediglich 0,5 % der Steuereinnahmen.

Aktuell: Zahlen der EU-Kommission aus 2017

Die vorgeschlagene Reform der Mehrwertsteuer (vgl. Rz. 62 ff.) soll das System für Unternehmen einfacher machen und es den europäischen Unternehmen ermöglichen, alle Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen und auf den Weltmärkten zu bestehen. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen haben derzeit um 11 % höhere Kosten für die Vorschrifteneinhaltung als nur im Inland tätige Unternehmen (Hacke, a. a. O.) Diese Kosten dürften durch die Vereinfachung und Modernisierung des Mehrwertsteuersystems um schätzungsweise 1 Milliarde EUR verringert werden können.

 

Rz. 52

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Selbstveranlagung zur Umsatzsteuer erweist sich trotz erhöhter Kontrollkosten als besonders günstig für die Finanzverwaltung; in diese Richtung könnten daher auch Überlegungen zur Kostensenkung bei den anderen Steuerarten gehen. Ein weiterer Denkansatz könnte sich aus einem Übergang zu relativ autonomen (dezentralen) Steuerbehörden ergeben – also einer mehr oder weniger strikten Trennung von Politik und operativer Ebene, wie sie Neuseeland, Schweden oder Finnland und zuletzt Italien vollzogen haben.

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