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Zypern sieht die Möglichkeit einer Mehrwertsteuergruppe (umsatzsteuerliche Organschaft) zwischen in Zypern mehrwertsteuerlich erfassten Unternehmern vor (vgl. Art. 32 des Mehrwertsteuergesetzes). Bedingung ist, dass zwischen den Gruppenunternehmen enge finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Verbindungen bestehen. Allerdings kann eine Mehrwertsteuergruppe auch dann errichtet werden, wenn die Mitglieder von einer dritten Person gemeinsam finanziell beherrscht werden. Holdinggesellschaften oder andere Nichtunternehmer können nicht Teil einer Mehrwertsteuergruppe sein. Nur Gesellschaften können zur Mehrwertsteuergruppe gehören.

Die Organschaft erfordert eine Antragstellung. Dabei muss ein Gruppenmitglied als der Hauptvertreter benannt werden. Der Hauptvertreter ist für die Abgabe aller Umsatzsteuermeldungen und alle Umsatzsteuerzahlungen der Gruppenmitglieder gegenüber den Steuerbehörden verantwortlich. Die geschäftlichen Aktivitäten der anderen Gruppenmitglieder gelten umsatzsteuerlich als durch den Hauptvertreter ausgeführt. Lieferungen oder Dienstleistungen innerhalb der Gruppe gelten als Innenumsätze und sind damit nicht steuerbar. Jedes Gruppenmitglied kann für seine eigenen Umsatzsteuerschulden durch die Steuerbehörden in Anspruch genommen werden.

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