Rz. 25

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Aus der Sicht des Transportunternehmers ergeben sich bei der Ortsbestimmung einer Güterbeförderung folgende Sachverhalte.

 
Praxis-Beispiel

Der deutsche Frachtführer D mit Sitz in Dortmund transportiert im Auftrag von Kunde K Ware

  • von Dortmund nach Köln (innerdeutsche Güterbeförderung);
  • von Dortmund nach Wien (i. g. Güterbeförderung);
  • von Rom nach Dortmund (i. g. Güterbeförderung);
  • von Dortmund nach Kiew (im Zusammenhang mit einer Ausfuhr);
  • von Basel nach Dortmund (im Zusammenhang mit einer Einfuhr).

K ist

  • ein deutscher Auftraggeber (Variante 1);
  • ein österreichischer Auftraggeber (Variante 2);
  • ein türkischer Auftrageber (Variante 3).

Lösung bis 31.12.2009:

Die Ortsbestimmung war nach § 3b UStG a. F. im Wesentlichen abhängig von der Beförderungsstrecke. Zur Vermeidung nachteiliger Rechtsfolgen empfahl es sich, den Beförderungsauftrag unter Verwendung der deutschen USt-IdNr. des Auftraggebers zu erteilen und so den Leistungsort des D nach Deutschland zu verlagern. Es lag an D, dem Kunden ein entsprechendes Vorgehen zu empfehlen.

Lösung ab 01.01.2010:

Leistungsort ist – unabhängig von der jeweiligen Beförderungsstrecke – auf jeden Fall der Sitzort der Kunden K. Handelt es sich bei K um einen

  • deutschen Auftraggeber (Variante 1), erteilt D eine "normale" Bruttorechnung für einen innerdeutschen Umsatz;
  • österreichischen Auftraggeber (Variante 2), erteilt D eine "normale" Nettorechnung (= B2B-Leistung, die in das neue i. g. Kontrollverfahren eingeht);
  • türkischen Auftraggeber (Variante 3), erteilt D eine "normale" Nettorechnung (= B2B-Leistung, die nicht in das i. g. Kontrollverfahren eingeht = nichtsteuerbarer Umsatz, Kz. 45 der UStVA).
 

TIPP

Nach Feststellung der Steuerbarkeit der nämlichen Beförderungen ist immer deren Steuerpflicht zu prüfen (vgl. § 4 Nr. 3 UStG) – das gilt auch nach dem 01.01.2010 unverändert weiter!

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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