Rz. 102

Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019

Die Abgrenzung zwischen

  • Restauration (= sonstige Leistung) einerseits und
  • der bloßen Lieferung von Lebensmitteln andererseits

erfolgt nach den für die Anwendung der Steuerermäßigung bekannten Kriterien. Abschn. 3a.6 Abs. 9 UStAE verweist – wie schon das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, BStBl I 2009, 1005, Rz. 47 –ausdrücklich auf die hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 16.10.2008 (BStBl I 2008, 949) und 29.03.2010 (s. o.)

 

HINWEIS

Der Praxis bleiben damit auch hier die allseits bekannten und "lieb gewonnenen" Abgrenzungsprobleme erhalten!

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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