Rz. 102
Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019
Die Abgrenzung zwischen
- Restauration (= sonstige Leistung) einerseits und
- der bloßen Lieferung von Lebensmitteln andererseits
erfolgt nach den für die Anwendung der Steuerermäßigung bekannten Kriterien. Abschn. 3a.6 Abs. 9 UStAE verweist – wie schon das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, BStBl I 2009, 1005, Rz. 47 –ausdrücklich auf die hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 16.10.2008 (BStBl I 2008, 949) und 29.03.2010 (s. o.)
HINWEIS
Der Praxis bleiben damit auch hier die allseits bekannten und "lieb gewonnenen" Abgrenzungsprobleme erhalten!
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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