Rz. 96

Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019

Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.4 UStAE.

Ergänzend ist auf das BMF-Schreiben vom 04.02.2011 (BStBl I 2011, 162) hinzuweisen.

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