Rz. 228

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Stand: 5. A. – Update 2/2020

Leasinggeschäfte sind zeitlich begrenzte Dauerleistungen, die i. d. R. in monatlichen Teilleistungen erbracht werden. Maßgebend ist der Steuersatz, der bei Beendigung des jeweiligen Leasingmonats gilt.

 

Praxis-Beispiel

Sachverhalt

Kfz-Leasingvertrag am 12.06.2020, monatliche Leasingraten, Übergabe des Fahrzeugs am 24.06.2020

Beurteilung

Das Leasing ist eine Dauerleistung und wird in monatlichen Teilleistungen erbracht. Maßgebend ist der Steuersatz bei Beendigung des jeweiligen Leasingmonats.

Der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe ist ohne Bedeutung.

Steuersatz

Für Leasingzeiträume, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 01.01.2021 enden, kommt der neue abgesenkte USt-Satz (16 Prozent) zur Anwendung.

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