Rz. 228
Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023
Stand: 5. A. – Update 2/2020
Leasinggeschäfte sind zeitlich begrenzte Dauerleistungen, die i. d. R. in monatlichen Teilleistungen erbracht werden. Maßgebend ist der Steuersatz, der bei Beendigung des jeweiligen Leasingmonats gilt.
Praxis-Beispiel
Sachverhalt
Kfz-Leasingvertrag am 12.06.2020, monatliche Leasingraten, Übergabe des Fahrzeugs am 24.06.2020
Beurteilung
Das Leasing ist eine Dauerleistung und wird in monatlichen Teilleistungen erbracht. Maßgebend ist der Steuersatz bei Beendigung des jeweiligen Leasingmonats.
Der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe ist ohne Bedeutung.
Steuersatz
Für Leasingzeiträume, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 01.01.2021 enden, kommt der neue abgesenkte USt-Satz (16 Prozent) zur Anwendung.
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