Rz. 71

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die neuen Vorschriften führen dazu, dass bei Erbringung der nämlichen Dienstleistungen umsatzsteuerliche Pflichten im EU-Ausland ggf. neu begründet werden können. Dies führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, der sich durch die Entscheidung zur Anwendung des Sonderverfahrens einschränken lassen wird; allerdings wird auch das Sonderverfahren als neue Erklärungspflicht gewisse Mehrkosten verursachen. Ein Steuerberater muss den Mandanten auf die Problematik und das Wahlrecht hinweisen; Schulungen und sichere Verfahrensabläufe (Controlling) sind dann vorzuschlagen. Freilich bleiben bei all dem die weitere Entwicklung und die konkrete Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber und die Finanzverwaltung abzuwarten (Weimann/Tybussek).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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