Rz. 56

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Für den ersten Unternehmer sowie den letzten Abnehmer ergeben sich keine Besonderheiten:

  • Der erste Unternehmer hat die i. g. Lieferung an den ersten Abnehmer zu melden.
  • Der letzte Abnehmer hat keine Meldung vorzunehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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