Rz. 56
Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023
Für den ersten Unternehmer sowie den letzten Abnehmer ergeben sich keine Besonderheiten:
- Der erste Unternehmer hat die i. g. Lieferung an den ersten Abnehmer zu melden.
- Der letzte Abnehmer hat keine Meldung vorzunehmen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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