Rz. 163

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

In Klammern ist jeweils das Präfix der MaStR-Nummer für diese Marktfunktion angegeben:

  • Betreiber geplanter Anlagen (ABR), bei denen für Bau und Betrieb der Stromerzeugungsanlage keine bundesrechtliche Genehmigung erforderlich ist, sind in der Planungsphase nicht zur Registrierung verpflichtet, können sich aber freiwillig registrieren.
  • Weitere Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen sowie energiewirtschaftliche Verbände und Institution (BVI) können sich freiwillig im MaStR registrieren. Dies kann erfolgen, weil damit die vollen Funktionalitäten des MaStR genutzt werden können (z. B. automatische Schnittstelle, Benutzerverwaltung).
  • Sonstige Marktakteure (SOM) können sich freiwillig im MaStR registrieren. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen; Beispiele:

    • Registrierung als Dienstleister, um im Auftrag anderer Marktakteure deren Registrierungspflichten im MaStR durchzuführen. Die Ausgestaltung dieser Marktrolle wird im Handbuch für Registrierungen durch Dritte im Marktstammdatenregister (PDF, Datei ist nicht barrierefrei)” beschrieben.
    • Registrierung als interessierter Bürger, um die vollen Funktionalitäten des MaStR (z. B. automatische Schnittstelle, Benutzerverwaltung) nutzen zu können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge