Rz. 125
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Zunächst ist der Mandant (Zahnarzt) dazu anzuhalten,
- alle Leistungen, die nicht medizinisch indiziert sind, sowie
- alle damit unmittelbar im Zusammenhang ausgeführten Leistungen
gesondert aufzuzeichnen und in der Patientenrechnung gesondert auszuweisen. Diese Leistungen sind steuerpflichtig.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen