Rz. 125

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Zunächst ist der Mandant (Zahnarzt) dazu anzuhalten,

  • alle Leistungen, die nicht medizinisch indiziert sind, sowie
  • alle damit unmittelbar im Zusammenhang ausgeführten Leistungen

gesondert aufzuzeichnen und in der Patientenrechnung gesondert auszuweisen. Diese Leistungen sind steuerpflichtig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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