Rz. 115

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Bei der Lieferung von Fahrzeugen, die durch den Abnehmer befördert werden und für die eine Zulassung für den Straßenverkehr erforderlich ist, kann der Belegnachweis nach § 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 5 UStDV durch den Nachweis der Zulassung des Fahrzeugs auf den Erwerber im Bestimmungsmitgliedstaat der Lieferung erfolgen. S. Abschn. 6a.5 Abs. 16 und 17 UStAE.

 

Rz. 116

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Nach Abschn. 6a.2 Abs. 6 Sätze 4 bis 7 UStAE kann der Belegnachweis auch abweichend von den Regelungen in § 17b Abs. 2 und 3 UStDV erbracht werden, sofern sich aus den Belegen und Beweismitteln das Gelangen in das üGG in der Gesamtschau nachvollziehbar und glaubhaft ergibt.

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