Rz. 45
Die Sonderregeln gelten ausschließlich für den Ankauf von Neufahrzeugen. Sie kommen damit nicht zur Anwendung, wenn das eingekaufte Fahrzeug
- mehr als 6.000 km Laufleistung hat und
- älter als ½ Jahr ist.
Wie im Prüfungsfall. Aber: Die Verkäufer sind Werksangehörige und haben eine Haltefrist von einem Jahr, verkaufen also "Jahreswagen".
In diesem Fall dürfte A auf die Weiterverkäufe die Differenzbesteuerung anwenden.
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