Rz. 45

Die Sonderregeln gelten ausschließlich für den Ankauf von Neufahrzeugen. Sie kommen damit nicht zur Anwendung, wenn das eingekaufte Fahrzeug

  • mehr als 6.000 km Laufleistung hat und
  • älter als ½ Jahr ist.
 
Praxis-Beispiel

Wie im Prüfungsfall. Aber: Die Verkäufer sind Werksangehörige und haben eine Haltefrist von einem Jahr, verkaufen also "Jahreswagen".

In diesem Fall dürfte A auf die Weiterverkäufe die Differenzbesteuerung anwenden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge