Rz. 57

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Für den Verzichtenden besteht hinsichtlich der Angaben des Leistungsempfängers kein Gutglaubensschutz. Dabei ist es unerheblich, ob der leistende Unternehmer irrtümlich angenommen hat, dass der Leistungsempfänger die Leistungen für sein Unternehmen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (z. B. in Fällen der Zwischenvermietung) oder ob die Voraussetzungen für eine wirksame Optionsausübung aus anderen Gründen (z. B. nach § 42 AO) nicht vorlagen. In jedem Fall schuldet der leistende Unternehmer ggf. offen ausgewiesene Umsatzsteuer.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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