Rz. 88c

Liegen die geforderten Aufzeichnungen und Nachweise nicht vor und lassen sich diese auch nicht mehr nachträglich beibringen, ist die Anwendung der Differenzbesteuerung ausgeschlossen und die Umsätze sind der Regelbesteuerung zu unterwerfen. Dann kommt es zu der in Beispiel 1 aufgezeigten Umsatzsteuer-Mehrbelastung, die es natürlich unbedingt zu vermeiden gilt.

 
Hinweis

Spätestens im Vorfeld einer Betriebsprüfung sollte die eigene Buchhaltung diesbezüglich geprüft werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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