Rz. 17

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

§ 17 UStG bezieht sich auf alle in der Norm genannten Arten steuerpflichtiger Umsätze und betrifft daher:

 

Rz. 18

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Entsprechende Anwendung findet die Norm zudem in den Fällen des unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises (§ 14c Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 5 UStG).

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