Rz. 22

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Infolge des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Umsatzbesteuerung von unternehmerischen Leistungen einerseits und dem Vorsteuerabzug andererseits steht die Regelung des § 15 UStG in einer Beziehung zu allen Vorschriften des UStG. Von besonderer Bedeutung sind die Vorschriften, die mit den Voraussetzungen und mit dem Ausschluss des Vorsteuerabzugs zusammenhängen, wie z. B. die Definition des Unternehmers (§§ 22a UStG), der Katalog der steuerfreien Leistungen (§ 4 UStG), die Definition des Entgelts (§ 10 UStG), die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG), die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen (§§ 14, 14a UStG), die Vorsteuerberichtigung (§ 15a UStG), die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG).

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