Rz. 8

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

In sachlicher Hinsicht ist die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG beschränkt auf die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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