Rz. 4

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der Unternehmer muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen (dazu §§ 52 bis 68 AO).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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