Rz. 2
Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021
Rechtsgrundlage der Neufassung des § 3c UStG ist Art. 14 Ziff. 4 JStG 2020 (Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096).
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