Rz. 2
Stand: 5. A. – ET: 12/2018
Der räumliche Geltungsbereich des ungarischen Umsatzsteuerrechts ist gem. § 2 und 4 uUStG grundsätzlich das Gebiet von Ungarn, also das Inland, wozu auch die Zollfrei- und Transitgebiete zählen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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