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Nach dem polnischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 91 Mehrwertsteuergesetz).

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von weniger als 15.000 PLN werden nicht erfasst.

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