Rz. 54

Wenn sich aus einer Umsatzsteuermeldung ein Erstattungsanspruch ergibt, wird dieser in der Regel nicht sofort ausgezahlt, sondern auf die Folgeperiode vorgetragen.

Zum Jahresende kann ein Auszahlungsantrag gestellt werden, falls der Betrag mindestens 150 EUR beträgt.

Unternehmen, die vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen einreichen, können alternativ zum Ende jedes Quartals einen Auszahlungsantrag stellen, wenn der Saldo mindestens 760 EUR beträgt.

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