Rz. 55

Nach dem irischen Umsatzsteuergesetz gilt für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von 20 Jahren und für Renovierungen usw. derselben ein Zeitraum von 10 Jahren (vgl. Art. 63 und 64 Mehrwertsteuergesetz). Für andere Wirtschaftsgüter gibt es nur eine Vorsteuerberichtigungsregelung für Änderungen im ersten Nutzungsjahr.

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