Rz. 47

Ist eine Forderung uneinbringlich aus anderen Gründen, sieht das Recht in Malta grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor. Bei Uneinbringlichkeit ist ein Antrag zu stellen und Nachweise vorzulegen (vgl. Schedule 7 Mehrwertsteuergesetz sowie Schedule 10 Art. 10 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 48

Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückzahlung, Rückgängigmachung) führen stets zu einer Umsatzsteueranpassung. Diese erfordert, anders als im deutschen § 17 UStG geregelt, dass der leistende Unternehmer einen Entgeltminderungsbeleg an den Leistungsempfänger übermittelt.

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