Rz. 40

Grundsätzlich gilt in Norwegen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten.

 

Rz. 41

Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder bei Rechnungstellung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung bzw. bis zum 15. Tag des Folgemonats mit Rechnungsstellung. Es gibt keine Regelung für die Besteuerung von Anzahlungen.

 

Rz. 42

Bei Dienstleistungen gelten die gleichen Regeln bezogen auf die Ausführung der Leistung.

 

Rz. 43

Es gibt keine besondere Regelung für Dauerleistungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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