OFD Münster, Verfügung v. 26.4.2011, Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 8/2011

Mit BMF-Schreiben vom 7.4.2011, IV D 3 – S 7174/10/10002 (DOK 2011/0276710) wird unter Änderung des Abschnitts 4.17.1 Abs. 1 bis 3 UStAE zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG bei der Beförderung von kranken und verletzten Personen Stellung genommen.

Ergänzend ist zur Beförderung von Begleitpersonen der kranken und verletzten Personen folgendes zu beachten:

Nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG ist lediglich die Beförderung von kranken und verletzten Personen in hierfür besonders eingerichteten Fahrzeugen umsatzsteuerfrei. Die Beförderung einer Begleitperson der kranken oder verletzten Person ist somit grundsätzlich nicht von der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG erfasst. Für den Fall, dass insoweit ein steuerbarer Leistungsaustausch zu bejahen ist, kann jedoch nach den Umständen des Einzelfalles eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Beförderungsleistung angenommen werden, wenn die Beförderung der Begleitperson aus medizinischen, alters- oder behinderungsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 17 Buchst. b

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