Zahl der Kontenabfragen durch Behörden gestiegen
Das seien 100 000 mehr als in den ersten neun Monaten 2018, schrieb die Zeitung unter Berufung auf Zahlen des BMF.
Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Datenschützer fordern eine Überprüfung der rechtlichen Grundlage. "Ich halte eine Evaluierung des Kontenabrufverfahrens für dringend notwendig", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber der "Welt am Sonntag". Jeder Kontenabruf sei ein "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Da vor allem die Zahl der Abrufe durch Gerichtsvollzieher seit Jahren steige, müsse man sich ernsthaft fragen, ob "die aktuelle Ausgestaltung dieses aus ordnungspolitischen Gründen eingeführten Instruments noch verhältnismäßig" sei. Er sieht die Gefahr von Personenverwechslungen, zudem fehle ein Schwellenwert.
Abrufe enthalten die Kontenstammdaten
Mit dem Kontenabrufverfahren sollen unter anderem Steuerbetrug und Sozialmissbrauch verfolgt werden. Es steht nach Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern unter anderem Finanz- und Sozialbehörden sowie Gerichtsvollziehern zur Verfügung. Das Ergebnis dieser Abrufe enthält demnach die Kontenstammdaten. Kontenbewegungen oder -stände können nicht ermittelt werden. Aufgrund größerer Zugriffsrechte für Behörden ist die Zahl der Abfragen in den vergangenen Jahren gestiegen.
dpa
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