Kurzbeschreibung

Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert aus, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet er den ausgewiesenen Betrag. Mustertext zur Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags in den Fällen des § 14c Abs. 1 Satz 3 und des § 14c Abs. 2 UStG. Auf die Voraussetzungen der Abschn. 14c.1 und 14c.2 UStAE wird verwiesen.

Umsatzsteuerberichtigung

Steuerkanzlei:................

An das

Finanzamt

................

................

Ort, Datum................

St.-Nr.:................

Steuerpflichtige/r:................

Berichtigung einer nach § 14c Abs. 1 Satz 3/§ 14c Abs. 2 UStG geschuldeten Steuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mandant hat am ................ eine Rechnung ausgestellt, in der er versehentlich die USt gesondert ausgewiesen hat, obwohl er hierzu nicht berechtigt war. Ich habe die Rechnung in Kopie (Anlage 1) beigefügt und bitte um Zustimmung zur entsprechenden Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG (Berichtigung des Steuerbetrags).

Der Rechnung liegt folgender Umsatz zugrunde:

(Beschreibung der Leistung).

Leistungsempfänger ist die Fa. ................, (Adresse, ggf. Steuernummer/USt-IdNr. angeben).

Die aufgrund dieser Rechnung geschuldete USt wurde von meinem Mandanten mit der USt-Voranmeldung ................ angemeldet und entrichtet.

Ich habe die Rechnung am ................ berichtigt und dem Leistungsempfänger mit Schreiben vom ................ übermittelt (Kopie vgl. Anlage 2).

Nach § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG kann der von meinem Mandanten geschuldete Steuerbetrag berichtigt werden, soweit die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist. Deshalb bitte ich um Mitteilung, ob und in welchem Voranmeldungszeitraum die Berichtigung durchgeführt werden kann.

Nach Ihrer Mitteilung und Zustimmung werde ich die Berichtigung für diesen Zeitraum mittels elektronisch eingereichter Steuervoranmeldungen/-erklärungen vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

....................

Steuerberater

Anlagen

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