Rz. 122

Der Havariekommissar ist i. d. R. als Schadensagent für Versicherer, Versicherungsnehmer, Versicherte oder Beförderungsunternehmer tätig. Er hat hauptsächlich die Aufgabe, die Interessen seiner Auftraggeber wahrzunehmen, wenn bei Beförderungen an den Beförderungsmitteln oder ihren Ladungen Schäden eintreten.[1] Der Havariekommissar ist selbstständiger Vertreter eines Versicherers und zugleich Beauftragter des Schiffers im einzelnen Schadensfall. Er hat die Aufgabe, bei Eintritt eines Havariefalls die zur Bergung des havarierten Schiffes und der geladenen Waren erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat insbesondere die Schadensursachen zu ergründen, die Schäden festzustellen, die Dispachen vorzubereiten und die Schadensfälle bis zur endgültigen Erledigung weiterzubehandeln. Zur Weiterbehandlung der Schadensfälle gehören u. a.: Bestellung von Vertretern zu evtl. Verhandlungen vor Gerichten oder vor dem Seeamt, Vertretung gegenüber Krankenkassen oder Seeberufsgenossenschaften (für verunglücktes Personal), Besorgung notwendiger Reparaturen des Schiffs, Umladung und Lagerung von Gütern u. Ä. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Begutachtung der Schäden an Transportmitteln und Ladungen.[2] Auch die Verwertung beschädigter Waren wird zu den begünstigten Leistungen eines Havariekommissars zu rechnen sein, und zwar auch dann, wenn der Verkauf der beschädigten Waren im Namen und auf Rechnung der Versicherungsgesellschaft geht.[3] Daraus ergibt sich, dass der Havariekommissar nur noch in den Ausnahmefällen unter die Steuerbefreiung der §§ 4 Nr. 2, 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG fällt, sofern er seine Leistungen unmittelbar an Betreiber der Seeschifffahrt oder die DGzRS erbringt.[4]

 

Rz. 123

Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung kommt es nicht darauf an, ob die für einen Havariekommissar typischen Leistungen tatsächlich von einem Havariekommissar erbracht werden. So kann ein Havariekommissar steuerfreie Leistungen eines Schiffs- oder Güterbesichtigers wahrnehmen und begünstigte Havariebesichtigungen von Schiffsklassifikationsgesellschaften ausführen.

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